Unsere Weiterbildungen
Gabelstaplerschulung
Der "Fahrausweis für Gabelstapler" gewährleistet, dass Mitarbeiter in der Lage sind, mit diesem Arbeitsgerät umzugehen. Mit dem Gabelstapler Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen zu fahren, ist keine leichte Aufgabe und erfordert besondere Kenntnisse - auch im Hinblick auf die Sicherheit im Unternehmen. Eine gründliche Ausbildung in Theorie und Praxis ist unerlässlich und zudem vom Gesetz her vorgeschrieben.
Inhalte
- Theorie
- Praxis
- Dauer 3 Tage
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre.
Grundverständnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.
Vorlage eines Sehtests (nicht älter als 12 Monate) und ein Passfoto
Abschluss
Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der Gabelstaplerausbildung wird eine Prüfung abgenommen.
Wenn du jetzt einen Gabelstaplerschein machen möchtest, nimm am besten direkt Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns von dir zu hören.
Beschleunigte Grundqualifikation LKW
Grundsatz
Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten
Der Nachweis erfolgt per
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
- beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter
- 18
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
Du möchtest LKW Berufskraftfahrer werden und benötigst eine (beschl.) Grundqualifikation? Dann nimm am besten gleich Kontakt zu uns auf und wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen. Wir freuen uns von dir zu hören.
BKF Module LKW / BUS
Grundsatz
Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen LKW (C/CE/C1/C1E) oder BUS (D/DE/D1/D1E) erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung
35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)
Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:
- 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
- Bis zum 9. September 2014
- Bei Ablauf des vorhandenen Führerscheins zwischen 09.09.2014 und 09.09.2016 zum Ablaufdatum
Nachweis
Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum
Geltungsdauer
- 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Klasse C/CE
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
Du möchtest ein BKF Modul bei uns machen? Dann nimm am besten gleich Kontakt zu uns auf und wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen. Wir freuen uns von dir zu hören.
BKF Grundqualifikation BUS
Grundsatz
Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE (Linie < 50), D/DE oder D1/D1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten
Der Nachweis erfolgt per
- Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
- Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
- beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter
- 21
Geltungsdauer
- unbegrenzt
Bestehender Führerschein erforderlich
- Keine
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
Du möchtest Berufskraftfahrer BUS werden und benötigst eine (beschl.) Grundqualifikation? Dann nimm am besten gleich Kontakt zu uns auf und wir werden uns umgehend mit dir in Verbindung setzen. Wir freuen uns von dir zu hören.