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Praktische Ausbildung in verschiedenen Führerscheinklassen
Die praktische Ausbildung bei der Fahrschule Dexheimer ist gegliedert in
- Grundausbildung
- Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
- Prüfungsvorbereitung
- Sicherheitskontrolle (bei Pkw- und Motorradklassen)
Für jede Ausbildungsklasse ist in unseren Fahrschulen ein Unterrichtsplan ausgehängt. Wir bieten unseren Fahrschülern die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernfortschritt aktuell zu verfolgen.
Wir bilden in den Führerscheinklassen C/C1, C1E/CE, B, BE, A, A1, T, M und Mofa aus:
- Merkmale
-
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhängerregelung
-
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM, L
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
- Theoriestunden
-
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Kfz der Klasse B mit Anhänger
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: besondere Schulung
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Sehtest
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
- Theoriestunden
-
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- Ausbildung
-
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
- Theoriestunden
-
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
- Theoriestunden
-
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ und bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
- Leistung über 15 kW
- Ausbildung
-
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
- Bei Erweiterung von Klasse A1 und A2 auf A gelten spezielle Regelungen.
- Theoriestunden
-
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
- Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Merkmale
-
Kraftwagen mit:
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Fahrgastplätzen
- zG des Anhängers bis 750 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 18 Jahre
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: B
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
- Theoriestunden
-
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 6
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
- Merkmale
-
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
zG des Anhängers über 3.500 kg
zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Prüfung: praktische Prüfung
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
- Merkmale
-
Kraftwagen mit:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Fahrgastplätzen
- zG des Anhängers bis 750 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Geltungsdauer: 5 Jahre
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
- Theoriestunden
-
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 10
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins
- Merkmale
-
Kraftwagen mit:
- zG über 3.500 kg
- zG des Anhängers über 750 kg
- Ausbildung
-
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Geltungsdauer: 5 Jahre
- Fahrstunden
-
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
Dunkelfahrt: 3
- Theoriestunden
-
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 4
- Voraussetzungen
-
Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins