Unsere Führerscheine
Klasse A - Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter
- 24
Geltungsdauer
- ohne Befristung
Bestehender Führerschein erforderlich
- nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse A1
- Klasse A2
- Klasse AM
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Klasse A1 - Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter
- 16
Geltungsdauer
- ohne Befristung
Bestehender Führerschein erforderlich
- nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse AM
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Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter
- 18
Geltungsdauer
- ohne Befristung
Bestehender Führerschein erforderlich
- nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse A1
- Klasse AM
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Klasse AM - Leichtkrafträder
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Mindestalter
- 15
Geltungsdauer
- ohne Befristung
Bestehender Führerschein erforderlich
- nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
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Mofa Prüfbescheinigung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter
- 15
Geltungsdauer
- ohne Befristung
Bestehender Führerschein erforderlich
- nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
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B196 - Führerscheinerweiterung
Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte
- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens:
- 4x 90min Theorieunterricht
- 5x 90min Praxisunterricht
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.
Ausbildungsdauer: 3-4 Tage
Ausbildungsfahrzeug: Schaltfahrzeug und Roller
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Bike to Bike Ausbildung
Gerne bilden wir auch von Motorrad zu Motorrad aus. Das bringt schon in der Ausbildung das Besondere Biker Gefühl. Dabei nutzen wir den Vorteil auch mal etwas vorfahren zu können.
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Klasse B - PKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter
- 17
Bestehender Führerschein erforderlich
- Nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse AM
- Klasse L
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Klasse BA - Automatik
Auch die Fahrausbildung auf einem Automatikfahrzeug ist bei uns möglich. Bereits der größte Anteil der heute gebauten Fahrzeuge ist mit einem Automatikgetriebe ausgestattet. Es ist also eine Überlegung wert auf einem Automatikfahrzeug zu lernen.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter
- 17
Bestehender Führerschein erforderlich
- Nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse AM
- Klasse L
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Klasse BE - Auto mit Anhänger
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter
- 17 (begleitetes Fahren BF17)
Bestehender Führerschein erforderlich
- Nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse AM
- Klasse L
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Neuer B197 Führerschein
Ab dem 01.04.2021 könnt Ihr eure Führerscheinprüfung im AUTOMATIK Fahrzeug ablegen!
- keine Ablenkung durch Schaltvorgänge
- keine Extra-Fahrstunden notwendig
- 100% Konzentration auf den Straßenverkehr
- entspannter die Prüfung fahren
Und trotzdem später einen Schaltwagen fahren.
- ganz einfach nebenbei das Schalten erlernen
- Schaltausbildung ist in der Ausbildung integriert
- Prüfung von Schaltkompetenz erfolgt durch den Fahrlehrer
- später einfach Automatik- und Schaltwagen fahren
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Klasse C - Schwere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter
- 21
Geltungsdauer
- befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse B
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse C1
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Klasse CE - LKW mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter
- 21
Geltungsdauer
- befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse C
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse C1E
- Klasse BE
- Klasse T
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Klasse C1 - Leichter LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter
- 18
Geltungsdauer
- bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse B
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
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Klasse C1E - Leichter LKW mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Mindestalter
- 18
Geltungsdauer
- Bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse C1
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse BE
- Klasse D1E
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Klasse D1 - Kleiner BUS
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter
- 21
Geltungsdauer
- befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse B
Beinhaltende Klasse(n)
- Keine beinhaltenden Klassen
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Klasse D1E - Kleiner BUS mit Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter
- 21
Geltungsdauer
- befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse D1
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse BE
- Klasse C1E
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Klasse D - Großer BUS
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter
- 24
Geltungsdauer
- befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse B
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse D1
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Klasse DE - Großer BUS mit Anhänger
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter
- 24
Geltungsdauer
- befristet auf 5 Jahre
Bestehender Führerschein erforderlich
- Ja, Klasse B
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse D1
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Klasse L & T - Traktor
Klasse L (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h):
- a) Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
- b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Klasse T (landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h):
- a) Zugmaschinen mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von nicht mehr als 60 km/h,
- b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter
- 16
Geltungsdauer
- ohne Befristung
Bestehender Führerschein erforderlich
- nein
Beinhaltende Klasse(n)
- Klasse L: Keine
- Klasse T: Klasse L & Klasse AM
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Führerschein Umschreiben & Wiedererteilung
Führerschein umschreiben
Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland dürfen Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein grundsätzlich ein halbes Jahr fahren, danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein.
Ob Ihr nationaler Führerschein einfach in einen deutschen umgetauscht wird oder ob Sie eine theoretische, praktische oder beide Prüfungen ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben.
Eine Auskunft bekommen Sie auch bei der Führerscheinstelle.
Für die Antragstellung bei der Behörde benötigen Sie
- Ausbildungsvertrag der Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Gültiger ausländischer Führerschein im Original
- Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort".
Die Bearbeitungszeit dauert ca. 4-6 Wochen.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Nach Entzug Ihrer Fahrerlaubnis helfen wir Ihnen gern Ihren Führerschein zurück zu bekommen.
Der Vorgang der Wiedererlangung (amtlich: Neuerteilung) kann – sofern Ihre Unterlagen dem Straßenverkehrsamt bereits vorliegen – innerhalb von einer Woche abgeschlossen sein.
Alle weiteren Informationen sowie Tipps zur Vorbereitung auf Ihre Prüfung erhalten Sie bei uns.
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